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Wer einen Fond verkauft oder vermittelt hat die Möglichkeit, eine Beratungs- und Vertriebsgebühr zu verlangen, den sogenannten Ausgabeaufschlag bei Fonds.
Konkret bedeutet dieser Ausgabeaufschlag die preisliche Differenz zwischen Verkaufs- und Rückkaufspreis. Wie hoch die prozentuale Höhe dieses Aufschlags ist wird von der Fondsgesellschaft selbst festgelegt. Kostet ein Fonds am Markt 100 Euro und beträgt der Aufgabeaufschlag 5 %, so berechnet sich der Aufschlag als fünf Prozent von hundert, also 5 €. Der Kaufpreis liegt dann bei 105 Euro, obwohl der derzeitige Wert nur 100 Euro beträgt.
Auch die Wahl des Fonds spielt bei der Aufschlagshöhe eine entscheidende Rolle. So verzichten zum Beispiel viele Gesellschaft bei Fonds mit geringer Wertentwicklung aber dafür höherer Sicherheit auf diese Gebühr um diese für den Anleger attraktiv zu halten. Der Vermittler des Fonds kann entscheiden, ob er den vorgeschriebenen Aufschlag von seinem Kunden einfordert, andererseits ist es ihm aber genauso erlaubt einen Rabatt zu geben und sogar ganz darauf zu verzichten, dies würde dem Käufer einen Fondskauf ohne Ausgabeaufschlag ermöglichen.