Erklärung zur Bebauungsplanaufstellung
Die Aufstellung eines Bebauungsplans wird im Baugesetzbuch geregelt. Nachdem vom Bauamt der Vorschlag gemacht wurde, einen Bebauungsplan für ein Baugebiet aufzustellen, erfolgt zunächst eine Umweltprüfung und alle Betroffenen werden während der Beteiligungsphase um eine Stellungnahme gebeten.
Anschließend werden alle vorgebrachten Stellungnahmen in einem Abwägungsverfahren gewichtet und gegebenenfalls der Planentwurf überarbeitet. Zuletzt kann ein Bebauungsplan, beispielsweise aufgrund von Anfechtungsklagen oder zur Normenkontrolle, gerichtlich geprüft werden. Eine Anwendung ist aber bereits möglich, bevor der Plan rechtskräftig ist, sofern während der Beteiligungsphase keine Einsprüche geltend gemacht wurden.