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Die gesetzliche und freiwillige Haftung der Banken zum Schutz von Bankguthaben (Kundengelder) im Insolvenzfall. Die gesetzliche Einlagensicherung wird durch EU-Richtlinie bestimmt (Deutschland: 20.000 Euro, in anderen EU-Ländern gelten andere, teils höhere Summen). Die freiwillige Einlagensicherung des Bankenverbandes (Einlagensicherungsfonds) deckt dagegen sehr viel höhere Summen ab.
Alle dem Verband angehörenden Banken leisten einen umsatzabhängigen Beitrag. Die Sicherungsgrenze liegt hier bei 30 Prozent des Eigenkapitals der Bank je Gläubiger, sodass Kundeneinlagen bis zu Millionenbeträgen abgesichert sind. Bei Niederlassungen ausländischer Banken sollte man sich über deren Einlagensicherung informieren.