Jahressteuerbescheinigung Erklärung

Eine jährliche zusammengefasste Steuerbescheinigung, die Banken seit 2004 dem Kunden ausstellen mussten. Erfasst wurden die Zinsen, Dividenden und Spekulationsgewinne aus Börsengeschäften. Dem Finanzamt diente die Bescheinigung zur Information über die Kapitalerträge des Steuerpflichtigen und der Anrechnung eventuell einbehaltener Kapitalertrag- und Zinsabschlagsteuer.

Dem Steuerpflichtigen erleichterte die Bescheinigung das Eintragen außerordentlicher Erträge aus Veräußerungsgeschäften (z.B. Aktien) in seine Steuererklärung. Mit Inkrafttreten der Abgeltungssteuer 2009 entfällt diese Bescheinigung, da die Banken für diese Erträge selbst den Steuerabzug vornehmen, sie also nicht mehr in die Steuererklärung kommen.