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Die Kapitalertragssteuer heißt seit dem 1.1.2009 auch Abgeltungssteuer und ist juristisch Teil der Einkommenssteuer. Seit 2009 gilt ein pauschaler Steuersatz von 25 Prozent. Die Steuer wird fällig bei Zinserträgen aus Kapitalvermögen oder Wertpapierbesitz. Die Kapitalerträge werden zunächst abgeltend erhoben.
Der pauschal einbehaltene Zinsbetrag kann allerdings mit der Steuererklärung, soweit ein Freistellungsauftrag in voller Höhe gestellt wurde, zurückerstattet werden. Aufgrund dieser Vorgehensweise wird die Kapitalertragssteuer oder Abgeltungssteuer auch Zinsabschlagsteuer genannt. Stets wird auf den einbehaltenen pauschalen Steuersatz auch der Solidaritätszuschlag angerechnet.