Bankenlexikon und Finanzglossar

Lebensversicherung Steuerfreiheit – wann ist die Auszahlung der LV steuerfrei

Steuerfreie Lebensversicherung – nur bis Ende 2004 möglich

Die steuerfreie Auszahlung – Steuerfreiheit – einer Kapitallebensversicherung ist an einige wichtige Punkte gebunden, die vom Verbraucher berücksichtigt werden müssen. Alle Verträge die bis zum 31.12.2004 abgeschlossen wurden, unterliegen der gesamten Steuerfreiheit bei der Auszahlung, d.h. Verträge die ab dem 01.01.2005 abgeschlossen wurden, unterliegen nach Ablauf der Laufzeit der Besteuerung durch das Finanzamt.

Zu berücksichtigen ist aber, dass der Vertrag mit der Lebensversicherungsgesellschaft mit einer Mindestlaufzeit von 12 Jahren ausgestattet gewesen sein muss. Weiterhin sollten mindestens fünf Monatsbeiträge vom Versicherungseigentümer eingezahlt worden sein. Ein weiterer Punkt ist, dass die Todesfallsumme 60 Prozent der Lebensversicherungsbeiträge betragen muss. Im Falle des Abschlusses ab dem 01.01.2005 nimmt das Finanzamt für den Ertragsanteil aus der Lebensversicherung eine Besteuerung bei Auszahlungsende vor.

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