Bankenlexikon und Finanzglossar

Erklärung des Nießbrauchrecht

Bei Nießbrauch handelt es sich um das Recht der Nutzung fremden Eigentums. Dieser Fall tritt häufig im Zusammenhang mit Immobilien auf. Der Eigentümer der Immobilie räumt einer anderen Person das Recht zur vollständigen Nutzung ein.

Der Nießbraucher hat außer seinem Recht, das Objekt zu nutzen, auch die Pflicht für die entstehenden Kosten am Objekt aufzukommen. Der Eigentümer einer Immobilie verschenkt zum Beispiel zu Lebzeiten seine Immobilie, um Erbschaftssteuern zu sparen und behält sich ein Nießbrauchrecht vor. Dieser Eintrag muss ins Grundbuch eingetragen werden und bedarf der notariellen Beurkundung. Ein Nießbrauchrecht erlischt mit dem Tod des Nießbrauchers.

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